Warum in Dalmatien sogar das Fahrverbot Geduld braucht
Ein deutscher Autofahrer erlebt in Kroatien, was viele hier schon wissen: zwischen Gesetzestext und Praxis klafft oft eine entscheidende Lücke, die viele hier nur müde lächelnd quittieren.
Nach einem kurzen verbotenen Einfahren in die falsche Richtung einer Einbahnstrasse in Supetar auf der Insel Brač – ohne konkrete Gefährdung – kassierte er eine Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot auf kroatischen Straßen. So weit, so klar – möchte man meinen.
Nach kroatischem Recht gilt: Zahlt der Betroffene die Strafe freiwillig innerhalb der vorgesehenen Frist und erkennt sie damit an, ist ein Widerspruch ausgeschlossen. Drei befragte Anwälte sind sich einig: Logisch wäre, dass das Fahrverbot sofort ab dem Tatdatum, ab Übernahem / Zahlung des Bußgeldbescheids oder spätestens nach Ablauf der 8‑tägigen Frist für die Bußgeldzahlung bzw. Rechtsmittel zu laufen beginnt.
„Niemandsland“ zwischen Gesetz und Praxis
In der Praxis sieht das aber anders aus. Auf Nachfrage erklärt man uns in der Polizeidienststelle in Supetar: Das Fahrverbot gelte ab dem 17. Tag nach Begehung der Ordnungswidrigkeit bzw. Übernahme des Bußgeldbescheids. In unserem Fall wurde die Strafe sofort gezahlt – der Strafbefehl war damit akzeptiert und ein Widerspruch ausgeschlossen – trotzdem beharrt man auf diesen 17 Tagen. „So machen wir das immer, so wird es im elektronischen System des Innenministeriums (MUP) erfasst“, heißt es.
Eine schriftliche Bestätigung? Fehlanzeige. Die Beamten verweisen auf interne Abläufe, und selbst die Verkehrspolizei in Split bestätigt nur mündlich: „17 Tage nach Zahlung, dann beginnt die Sperre.“
Um dieses bürokratische Niemandsland zwischen Gesetz und gelebter Praxis zu verstehen, hilft ein Blick in die juristische Auslegung. In dem kroatischen Artikel (https://gpmaljevac.com/hrvatska-kada-pocinje-teci-zabrana-upravljanja-vozilom-nakon-pocinjenog-prometnog-prekrsaja/) wird die Frage vieler Fahrer aufgegriffen: Ab wann läuft ein einmonatiges Fahrverbot – ab Begehung der Ordnungswidrigkeit, der Übernahme oder Zustellung der Entscheidung oder erst ab einer späteren Mitteilung?
Die berühmten 17 Tage
Hier die deutsche Zusammenfassung es Artikels: Das Innenministerium stellt klar, nach Art. 58 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes beginnt das Fahrverbot mit der Vollstreckbarkeit der Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit, nicht mit dem Tag der Begehung und auch nicht automatisch mit der Zahlung. Rechnet man die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel (Einspruch/Berufung) hinzu, landet man ungefähr beim 17. Tag nach Übernahme der Entscheidung, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der letzte Tag auf den nächsten Werktag, und vollstreckbar wird die Entscheidung dann am darauffolgenden Werktag. Daher auch die berühmten „ca. 17 Tage“.
Wer sicher gehen möchte, soll den Beginn und die Dauer des Fahrverbots bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erfragen oder online im „Kutak za vozače“ https://mup.gov.hr/ostalo-48/kutak-za-vozace/283633 (Fahrerecke) den Status der Fahrerlaubnis und der verhängten Schutzmaßnahmen prüfen. In Teilen ist dort eine reine Statusabfrage nur mit Führerscheinnummer möglich; für erweiterte Funktionen braucht man in der Regel einen Zugang über das kroatische Verwaltungsportal „e‑Građani“ https://gov.hr/en (in kroatischer und englischer Sprache). Ob und wie das auch mit ausländischen Führerscheinen funktioniert, sollte man im Einzelfall testen.
Ein Tipp für Fahrer in Kroatien
In unserem konkreten Fall geht es also nicht nur darum, ab wann das Fahrverbot offiziell beginnt und bis wann der deutsche Fahrer Kroatien mit seinem Auto verlassen muss, sondern auch darum, ab welchem Zeitpunkt er überhaupt wieder legal in Kroatien fahren darf, zumal er hier regelmäßig Gast und bald auch stolzer Hausbesitzer auf der Insel Brač ist.
Fazit: Der deutsche Fahrer hätte die Strafe nicht sofort bezahlen sollen. Er hätte genug Zeit gehabt, alles zu klären und innerhalb von 8 Tagen bis zur Rechtskraft dennoch das reduzierte Bußgeld (2/3) zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Mit der Seriennummer, die in der rechten Ecke oben im Bescheid über die Ordnungswidrigkeit steht, kann er in der örtlich zuständigen Polizeidienststelle die genauen Folgen (Zeitpunkt, Geltung, Fristen,…) erfragen.
Anmerkung: Die geschilderte Frist gilt nur in diesem konkreten Fall und bei dieser konkreten Ordnungwidrikeit. Bitte nichts nachmachen! Alles von Fall zu Fall selber prüfen (lassen).